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Änderung der Düsseldorfer Tabelle mit Beginn des Jahres 2023

Mit Beginn des Jahres 2023 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.
Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle 2023 sind eine Reihe von Änderungen verbunden, die auch Auswirkungen auf den zu zahlenden/ zu bekommenden (Kindes-) Unterhalt haben.
Verändert haben sich nicht nur die Tabellensätze des Kindesunterhalts sondern auch die jeweiligen Selbstbehalte.
Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie selbstverständlich auf unserer Homepage unter der Rubrik [ LINKS ]
Haben Sie Fragen, ob und was sich gegebenenfalls an dem zu zahlenden Kindesunterhalt ändert, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Herrn Rechtsanwalt Ralf Käppele, Fachanwalt für Familienrecht.


Coronavirus und Umgangsrecht

Außergewöhnliche Zeiten bedingen auch außergewöhnliche Maßnahmen und Handlungen.
So stellt sich die Frage, ob auch unter den derzeit herrschenden Umständen zwischen getrennt- lebenden Eltern vereinbarte oder auch gerichtlich ausgesprochene Umgangskontakte bzgl. gemeinsamer minderjähriger Kinder unverändert durchgeführt werden sollten.
Hier sind in erster Linie die Eltern in der Pflicht, unmittelbar miteinander am Kindeswohl orientierte Lösungen zu finden. Zu bedenken gilt in jedem Einzelfall aber, dass derzeit oberstes Gebot die Unterbrechung von möglichen Infektionswegen ist.
Welche Kontaktpersonen hat das Kind im häuslichen Umfeld und welche weiteren Kontaktpersonen kommen im Rahmen des Umgangs hinzu?
Neue Lebenspartner/innen, deren Kinder oder Eltern, Großeltern und nicht zu vergessen, dass auch all deren Kontaktpersonen indirekt mit den Kindern in Kontakt treten.
Ein Aussetzen solcher unmittelbarer Umgangskontakte sollte daher im Interesse der Beteiligten aber auch Aller stehen.
Umgang kann in dieser Phase auch "infektionsfrei" über Telefon, Skype, Whatsapp, Email oder sonstige Kommunikationskanäle aufrecht erhalten bleiben.
Wir Alle haben die Hoffnung, dass irgendwann wieder zu den eigentlichen Regelungen zurückgekommen werden kann. Es ist sicher keine Dauerlösung.
Damit soll nicht der Umgangsverweigerung ein Tor geöffnet werden, sondern an den gesunden Menschenverstand verantwortungsbewusster Eltern appelliert werden.
Wie wollen Sie Ihrem Kind erklären, dass durch eine im Rahmen des Umgangskontakts erfolgte Übertragung des Virus eine liebgewonnene Oma oder Opa zu Tode gekommen ist?

Vorstehende Ausführungen galten für den Zeitraum des absoluten Lockdown.

Zum heutigen Zeitpunkt wäre sicherlich eine differenzierte Betrachtung des Einzelfalles notwendig.